DSGVO-konformes Bewerbermanagement: Datenschutz ist eingebaut
Bewerbungsdaten sind sensibel. Jobfindeo nimmt Ihnen die Arbeit ab, die Datenschutz sonst macht, vom Vertrag bis zur Löschung.

Auftragsverarbeitung in zwei Minuten.
Den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO schließen Sie beim ersten Login online ab. Der Vertrag steht als Nachweis zum Ausdrucken bereit.
- AVV online mit Versionsstand
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten als Vorlage
- Impressum und Datenschutzhinweise auf jeder Bewerbungsseite

Löschfristen, die sich selbst einhalten.
Abgeschlossene Bewerbungen werden nach Ihrer Frist automatisch gelöscht. Jede Aktion wird protokolliert, Zugänge sind mit Zwei-Faktor-Login absicherbar.
- Löschfrist einstellbar, z. B. 180 Tage
- Hinweis bei lange offenen Bewerbungen
- Protokoll aller Aktionen
- Zwei-Faktor-Login und Schutz vor Passwort-Angriffen
- Cookie-Einwilligung auf Bewerbungsseiten
Löschfristen
Protokoll
Zwei-Faktor
Verschlüsselt (TLS)
Fragen zu DSGVO & Datenschutz
Wie lange darf ich Bewerbungsunterlagen aufbewahren?
Nach einer Absage in der Regel bis zu sechs Monate, damit Sie sich gegen mögliche Ansprüche nach dem AGG verteidigen können. Danach müssen die Daten gelöscht werden, außer die Person hat in eine längere Speicherung eingewilligt.
Brauche ich einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ja. Wenn ein Dienstleister wie Jobfindeo Bewerbungsdaten in Ihrem Auftrag verarbeitet, schreibt Art. 28 DSGVO einen Vertrag vor. In Jobfindeo schließen Sie ihn online beim ersten Login ab.
Wer ist für die Bewerbungsdaten verantwortlich?
Ihr Unternehmen ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Jobfindeo verarbeitet die Daten in Ihrem Auftrag.
Das könnte Sie auch interessieren

Testen Sie Jobfindeo 14 Tage kostenlos.
Konto anlegen, erste Stelle einrichten, Link teilen. Keine Zahlungsdaten, keine automatische Verlängerung.